Einzug
Einrücken des Zeilenanfangs zu Beginn der ersten Zeile eines Absatzes. Die Größe des Einzugs richtet sich nach Font-Größe und Satzbreite. Früher galten zwei Gevierte als größter zulässiger Einzug, heute ist ein Geviert üblich. Beim hängenden Einzug wird die erste Zeile eines Absatzes auf volle Breite gesetzt, während alle weiteren Zeilen eingerückt werden.